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   OLG Stuttgart, 26.01.1983 - 3 Ws 14/83   

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OLG Stuttgart, 26.01.1983 - 3 Ws 14/83 (https://dejure.org/1983,7079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.1983 - 3 Ws 14/83 (https://dejure.org/1983,7079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 3 Ws 14/83 (https://dejure.org/1983,7079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Selbst wenn man dies anders sähe, wäre das Beschwerdegericht bei einer lediglich isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung jedenfalls an die nicht angefochtene Hauptentscheidung gebunden und müsste diese ungeprüft hinnehmen (OLG Karlsruhe, VRS 50 (1976), 272 ; OLG Stuttgart MDR 1984, 512; Gieg, a. a. O., Rn. 11; Hilger, a. a. O., Rn. 62).
  • KG, 24.07.2020 - 5 Ws 106/20

    Isolierte Kostenbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Daraus folgt auch, dass auf die isolierte Kosten- und Auslagenbeschwerde nicht geprüft wird, ob die nicht angefochtene Hauptsacheentscheidung richtig ist (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juli 1982 - 5 Ws 148/82 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 1983 - 3 Ws 14/83 - juris (Ls.), MDR 1984, 512; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 5 Ws 68/18 Vollz - Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 464 Rn. 24).
  • LG Cottbus, 16.12.2009 - 24 jug Qs 48/09
    Vielmehr muss das Beschwerdegericht in dem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung die gerichtliche Hauptentscheidung ungeprüft hinnehmen (vgl. OLG Stuttgart MDR 1984, 512 [OLG Stuttgart 26.01.1983 - 3 Ws 14/83] ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rn. 24).
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